REFERENZ · ÖFFENTLICHER BESTANDSHALTER · PV-PFLICHT
Befreiung von der PV-Pflicht bei Dachsanierung eines Nichtwohngebäudes
LEISTUNGSBEREICH
Transformation & Umsetzung · re.degree
AUFTRAGGEBER
Öffentlicher Bestandshalter
ERGEBNIS
Befreiung erteilt · ca. 60.000 € vermieden
Ausgangslage
Im Rahmen einer grundlegenden Dachsanierung eines Nichtwohngebäudes mit Stehfalzeindeckung aus Zink sollte das Dach energetisch ertüchtigt werden. Die Maßnahme wurde über die BEG EM gefördert und auf einen Ziel-U-Wert von 0,14 W/m²K ausgelegt. Parallel war zu prüfen, ob und in welchem Umfang nach PV-PflichtVO geeignete Dachflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage vorliegen und ob die Umsetzung wirtschaftlich zumutbar ist.
Leistungsumfang
- Identifikation der nach PV-PflichtVO geeigneten Dachflächen
- Prüfung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
- Einholung ergänzender Stellungnahmen von Sachverständigen
- Strukturierte Aufbereitung der relevanten Kostenansätze
- Stellungnahme zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit
- Vorbereitung und Übermittlung des Befreiungsantrags an das Baurechtsamt
Besonderheit / Herausforderung
Entscheidend war die nachvollziehbare und belastbare Darstellung der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. Hierfür mussten die geeigneten Dachflächen, die technischen Rahmenbedingungen sowie die zu erwartenden Mehrkosten so aufbereitet werden, dass die Befreiung von der PV-Pflicht gegenüber der zuständigen Behörde plausibel begründet werden konnte.
Ergebnis / Mehrwert
Der Befreiungsantrag wurde durch die zuständige Behörde ohne weitere Nachforderungen akzeptiert und die Befreiung erteilt. Für den Eigentümer entstand dadurch Rechts- und Planungssicherheit im Rahmen der Dachsanierung. Zusätzlich konnten unverhältnismäßige Investitionskosten von ca. 60.000 € vermieden werden.
Im Hinblick auf einen späteren Verkauf des Objekts reduziert die erteilte Befreiung zudem regulatorische Unsicherheiten und stärkt die Argumentationsbasis gegenüber potenziellen Käufern.
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Wir prüfen PV-Pflicht, wirtschaftliche Zumutbarkeit und begleiten den Befreiungsantrag.